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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 25 K 6600/04

Datum:
20.04.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
25. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 K 6600/04
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2005:0420.25K6600.04.00
 
Tenor:

Der Ablehnungsbescheid des Beklagten vom 19. September 2003 und der Widerspruchsbescheid des Beigeladenen vom 17. Septem-ber 2004 werden aufgehoben. Der Beklagte wird verpflich¬tet, den Klä-gern einen Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilien¬hauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück X 1 in Viersen, Gemar¬kung Viersen, Flur 129, Flurstück 94, nach Maßgabe des An¬trages vom 19. September 2002 unter Ausklammerung der land¬schafts¬rechtlichen Genehmigung und einer etwa erforderlichen Waldum-wandlungsgenehmigung zu erteilen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Hö¬he des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
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