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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 25 K 4194/04

Datum:
16.02.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
25. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 K 4194/04
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2005:0216.25K4194.04.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Widerspruchsbescheides vom 25. Mai 2004 verpflichtet, der Klägerin zu bescheinigen, dass diese auch mit ihrem Unterricht „Musikalische Früherziehung ab dem 3. bis 5. Lebensjahr" auf einen Beruf oder auf eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereitet. Diese Bescheinigung ist unbefristet und ohne Werbeverbot zu erteilen.

Die Bescheinigung der Beklagten vom 17. Februar 2004 wird insoweit aufgehoben, als darin eine Befristung und die Auflage enthalten ist, die Bescheinigung nicht für Werbezwecke zu verwenden.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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