Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 19 K 597/04

Datum:
04.02.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 597/04
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2005:0204.19K597.04.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Änderung seines Bescheides vom 23. Juli 2003 und des Widerspruchsbescheides 6. Januar 2004 verpflichtet, dem Kläger für das Kind F1 jugendhilferechtliches Pflegegeld einschließlich Erziehungsgeld nach den §§ 27, 33, 39 SGB VIII unter Anrechnung bereits gewährter Sozialhilfeleistungen in der Zeit vom 12. Dezember 2000 bis 31. Januar 2003 zu bewilligen.

Die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, werden dem Beklagten auferlegt.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank