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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 19 K 5077/03

Datum:
25.04.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 5077/03
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2005:0425.19K5077.03.00
 
Schlagworte:
Erstattungsstreit
 
Tenor:

Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 45.799,66 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 22.819,46 Euro seit dem 1. August 2003 sowie aus 22.980,20 Euro seit dem 31. Juli 2004 zu zahlen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 1/5, die Beklagte zu 4/5.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte ist die Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf insoweit die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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