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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 L 586/05

Datum:
11.04.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 L 586/05
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2005:0411.18L586.05.00
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 18. März 2005 wird wiederhergestellt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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