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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 L 2340/05

Datum:
20.12.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 L 2340/05
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2005:1220.18L2340.05.00
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Verbotsverfügung des Antragsgegners vom 7. Dezember 2005 wird wiederhergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 5.000,-- Euro festgesetzt.

 
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