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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 K 6439/04

Datum:
27.01.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 K 6439/04
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2005:0127.18K6439.04.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 152,- Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 6. Oktober 2004 zu zahlen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuld-ner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten wird nachgelas-sen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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