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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 K 3814/05

Datum:
21.12.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 K 3814/05
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2005:1221.18K3814.05.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit es für in der Hauptsache erledigt erklärt worden ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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