Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 11 K 344/03

Datum:
13.01.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 K 344/03
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2005:0113.11K344.03.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass der Beklagte dem Grunde nach verpflichtet ist, dem Kläger die Kosten zu erstatten, die ihm für den am 26. Februar 2002 in C verunglückten und am 21. Februar 2004 in H (Bayern) verstorbenen B, alias N, aufgrund des Asylbewerberleistungsgesetzes entstanden sind, soweit sie nicht durch Zahlungen Dritter gedeckt sind.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank