Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 5 K 1060/00

Datum:
30.12.2004
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
5 Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 1060/00
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2004:1230.5K1060.00.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerin zu 2) ihre Klage zurückgenommen hat; im Übrigen werden der Kanalbenutzungsgebührenbescheid des Beklagten vom 20. September 1999 und der Widerspruchsbescheid vom 19. Januar 2000 aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank