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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 4 K 7223/03

Datum:
18.02.2004
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 7223/03
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2004:0218.4K7223.03.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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