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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 4 K 5813/03

Datum:
17.06.2004
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 5813/03
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2004:0617.4K5813.03.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der au-ßergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese jeweils selbst zu tragen haben.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vorher Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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