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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 4 K 2480/04

Datum:
28.09.2004
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4 Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 2480/04
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2004:0928.4K2480.04.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vorher Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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