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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 3 L 2758/04

Datum:
12.10.2004
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 L 2758/04
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2004:1012.3L2758.04.00
 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auf 7.500,00 Euro festgesetzt.

Die Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung wird nicht zugelassen.

 
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