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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 K 3882/02

Datum:
22.06.2004
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 3882/02
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2004:0622.2K3882.02.00
 
Schlagworte:
Beförderung Gleichbehandlungsgrundsatz Laufbahn
Normen:
GG Art 3 Abs 1
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinter-legung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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