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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 K 3494/01

Datum:
02.03.2004
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 3494/01
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2004:0302.2K3494.01.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung E vom 20.06.2001 verurteilt, die dienstliche Beurteilung der Klägerin vom 02.10.2000 aufzuheben und die Klägerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut dienstlich zu beurteilen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Zuziehung des Prozessbevollmächtigten der Klägerin im Vorverfahren war notwendig.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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