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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 K 1445/03

Datum:
06.04.2004
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 1445/03
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2004:0406.2K1445.03.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Widerspruchsbescheides der A Nordrhein-Westfalen vom 31.01.2003 verurteilt, die dienstliche Beurteilung des Klägers vom 06.09.2002 aufzuheben und den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut dienstlich zu beurteilen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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