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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 21 L 2927/04

Datum:
14.10.2004
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
21. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
21 L 2927/04
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2004:1014.21L2927.04.00
 
Tenor:

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auf 5.000,-- Euro festgesetzt.

 
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