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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 21 K 7525/01

Datum:
12.05.2004
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
21. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
21 K 7525/01
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2004:0512.21K7525.01.00
 
Schlagworte:
Blindengeld Bindungswirkung Versorgungsamt
Leitsätze:

Die Statusentscheidungen der Versorgungsämter haben für das Verfahren um die Gewährung von Landesblindengeld nach dem GHBG Bindungswirkung.

Die gilt sowohl im Falle einer vorhergenhenden positiven wie auch negativen Statusentscheidung.

Die Bindungswirkung gilt solange die Statusentscheidung nicht aufgehoben oder abgeändert wird.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

 
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