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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 L 539/04

Datum:
25.02.2004
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18 Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 L 539/04
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2004:0225.18L539.04.00
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Verfügung vom 13. Februar 2004 wird insoweit wiederhergestellt, als der Sohn Marvin der Antragsteller über den 1. März 2004 hinaus vom Unterricht ausgeschlossen wurde. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Antragsteller tragen zwei Drittel, die Antragsgegnerin ein Drittel der Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.000,- Euro festgesetzt.

 
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