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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 L 3311/04

Datum:
19.11.2004
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 L 3311/04
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2004:1119.18L3311.04.00
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Ordnungsverfügung vom 12. Oktober 2004 wird hinsichtlich des Aufenthaltsverbotes wieder hergestellt und hinsichtlich der Zwangsmittelandrohung angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.

 
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