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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 K 8087/03

Datum:
17.05.2004
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 K 8087/03
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2004:0517.18K8087.03.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheides vom 15. März 2004 verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Aufnahme in das Zeugenschutzprogramm des Beklagten unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

 
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