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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 16 L 1533/04

Datum:
18.05.2004
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
16. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 L 1533/04
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2004:0518.16L1533.04.00
 
Tenor:

Der T e.V., vertreten durch Herrn N, S Straße 105, 00000 X, wird gemäß § 65 VwGO beigeladen, weil seine rechtlichen Interessen durch die Entscheidung berührt werden.

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.000,-- Euro festgesetzt.

 
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