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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 15 L 1255/04

Datum:
10.05.2004
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
15. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 L 1255/04
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2004:0510.15L1255.04.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass der Widerspruch der Antragstellerin vom 6. April 2004 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 1. März 2004 aufschiebende Wirkung besitzt, soweit der Antragstellerin dort aufgegeben ist, "sämtliche Meinungsäußerungen hinsichtlich des BA-Studiengangs Sozialwissenschaft" aus der Webseite www.q.htm zu entfernen.

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 6. April 2004 gegen die in dem Bescheid des Antragsgegners vom 1. März 2004 enthaltene Zwangsmittelandrohung wird angeordnet.

Dem Antragsgegner wird aufgegeben, binnen zwei Werktagen nach Zustellung dieses Beschlusses die Sperrung des Zugangs zu der Webseite www.q.htm (I-Universität E, Philosophische Fakultät, Sozialwissenschaftliches Institut, Medienwissenschaften, Lehrstuhl I) aufzuheben.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird 2.000,00 Euro auf festgesetzt.

 
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