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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 9 L 1831/03

Datum:
01.08.2003
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
9 Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 L 1831/03
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2003:0801.9L1831.03.00
 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens; die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind erstattungsfähig.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5000,-- Euro festgesetzt.

 
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