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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 7 L 4150/03

Datum:
07.11.2003
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
7 Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 L 4150/03
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2003:1107.7L4150.03.00
 
Tenor:

Der Antrag wird - einschließlich des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe - abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 1.000 Euro festgesetzt.

 
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