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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 4 K 8455/02.A

Datum:
05.05.2003
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 8455/02.A
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2003:0505.4K8455.02A.00
 
Tenor:

Die Klage des Klägers zu 1. wird abgewiesen.

Die Klage der Kläger zu 2. bis 5. wird als offensichtlich unbegründet abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 2. bis 5. als Gesamtschuldner zu 80%, der Kläger zu 1. zu 20%.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen den Kläger zu 1. vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vorher Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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