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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 4 K 7527/02.A

Datum:
17.03.2003
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 7527/02.A
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2003:0317.4K7527.02A.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass das Verfahren durch den Gerichtsbescheid beendet ist.

Der Kläger trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vorher Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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