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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 3 L 4926/02

Datum:
12.03.2003
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 L 4926/02
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2003:0312.3L4926.02.00
 
Tenor:

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,--Euro festgesetzt.

 
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