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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 1033/03

Datum:
06.05.2003
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 1033/03
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2003:0506.2L1033.03.00
 
Tenor:

Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragsteller nicht wegen Nichteinhaltung einer Wartezeit von zwei Jahren aus dem Auswahlverfahren betreffend die Stelle eines Oberstudienrats (Besoldungsgruppe A 14 BBesO) am Städtischen Gymnasium in T auszuschließen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Der Streitwert wird auf 2.000 Euro festgesetzt.

 
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