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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 L 901/03

Datum:
06.05.2003
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
26 Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
26 L 901/03
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2003:0506.26L901.03.00
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Ausschlussverfügung des Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt S vom 28. Oktober 2002 wird wiederhergestellt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.000,00 Euro festgesetzt.

 
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