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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 K 6075/02

Datum:
04.06.2003
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
26. Kammer
Entscheidungsart:
Gerichtsbescheid
Aktenzeichen:
26 K 6075/02
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2003:0604.26K6075.02.00
 
Tenor:

Die Klage wird auf Kosten des Klägers abgewiesen.

Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar; der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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