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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 25 K 1850/02

Datum:
13.10.2003
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
25. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 K 1850/02
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2003:1013.25K1850.02.00
 
Schlagworte:
Einnahmeerzielung Nebenzweck Gleichbehandlungsgrundsatz
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des bei-zutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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