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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 21 K 8460/99

Datum:
26.02.2003
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
21. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
21 K 8460/99
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2003:0226.21K8460.99.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

 
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