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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 1 K 3218/03.A

Datum:
22.08.2003
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 3218/03.A
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2003:0822.1K3218.03A.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Die Entscheidung über die Kosten ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des auf Grund des Urteils beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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