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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 19 L 3174/03

Datum:
29.10.2003
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 L 3174/03
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2003:1029.19L3174.03.00
 
Tenor:

Soweit der Antrag zurückgenommen worden ist, wird das Verfahren eingestellt.

Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII durch eine Betreuung in der Jugendhilfeeinrichtung N1 in T im Rahmen der Intensivgruppe bei zusätzlicher 1 : 1 Betreuung zu gewähren, und zwar für die Dauer von 6 Monaten ab Wiederaufnahme in die Einrichtung.

Gerichtskosten werden für das Verfahren nicht erhoben.

Die außergerichtlichen Kosten tragen die Beteiligten je zur Hälfte.

Der Gegenstandswert wird für die Zeit bis zur Teilrücknahme des Antrages auf 54.000,00 Euro festgesetzt und für die Folgezeit auf 27.000,00 Euro.

 
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