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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 L 4439/03

Datum:
17.12.2003
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 L 4439/03
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2003:1217.18L4439.03.00
 
Tenor:

Frau Q und Frau Q1, beide wohnhaft H-Str. 0, 00000 H1 werden beigeladen.

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf EUR 2.000,-- festgesetzt.

 
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