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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 L 3305/03

Datum:
29.08.2003
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 L 3305/03
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2003:0829.18L3305.03.00
 
Tenor:

Herr E, wird beigeladen.

Der Antrag wird einschließlich des Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen werden nicht erstattet.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 4.000,-- Euro festgesetzt.

 
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