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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 L 1969/03

Datum:
11.06.2003
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 L 1969/03
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2003:0611.18L1969.03.00
 
Tenor:

Herr X1 wird beigeladen. Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin und der Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte, Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 4.000,00 Euro festgesetzt.

 
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