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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 17 K 316/03

Datum:
04.02.2003
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
17. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
17 K 316/03
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2003:0204.17K316.03.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird insoweit nachgelassen, die Vollstreckung des beklagten Kreises gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abzuwenden, sofern nicht der beklagte Kreis vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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