Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 K 6272/00

Datum:
04.08.2003
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 6272/00
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2003:0804.13K6272.00.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter teilweiser Abänderung des Bescheides vom 20. Juni 2000 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 7. September 2000 und Aufhebung des Widerspruchsbescheides vom 31. Januar 2002 verpflichtet, dem Kläger über die bereits gewährten Leistungen hinaus weitere Sozialhilfe für die Monate Juli bis September 2000 in Höhe von 10,23 Euro (20,00 DM) und für die Monate November und Dezember 2001 in Höhe von 138,05 Euro (270,00 DM) zu gewähren.

Die Kosten des Verfahrens, für das keine Gerichtskosten erhoben werden, trägt die Beklagte.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank