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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 3 L 1825/01

Datum:
18.01.2002
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 L 1825/01
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2002:0118.3L1825.01.00
 
Tenor:

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 7.500,-- Euro festgesetzt.

 
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