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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 3 L 1020/02

Datum:
12.04.2002
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 L 1020/02
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2002:0412.3L1020.02.00
 
Tenor:

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt S aus X wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 20.000,00 Euro festgesetzt.

 
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