Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 3 K 2868/01

Datum:
29.01.2002
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 K 2868/01
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2002:0129.3K2868.01.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung der Bescheide vom 9. Mai und 16. Oktober 2000 und 5. April 2001 sowie des Widerspruchsbescheides vom 23. April 2001 verpflichtet, die Fördermittel für 1998 bis 2001 jeweils unter Zugrundelegung der Leistungspauschale für 150 Betten festzusetzen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung der Beklagten in Höhe von 1.900,-- Euro.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank