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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 K 4658/00

Datum:
21.06.2002
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
26. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 K 4658/00
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2002:0621.26K4658.00.00
 
Tenor:

Die Ausschlussverfügung des Wehrleiters der Feuerwehr der Stadt W vom 30. Januar und 12. Mai 2000 in der Fassung des Widerspruchsbescheides des Landrats des Kreises W vom 18. Juli 2000 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar; die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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