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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 25 K 8878/00

Datum:
25.11.2002
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
25. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 K 8878/00
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2002:1125.25K8878.00.00
 
Normen:
DSchG NRW § 9 Abs 2
Leitsätze:

Versagung der denkmalrechtlichen Erlaubnis zur Errichtung eines Neubaus in einer denkmalgeschützten Siedlung

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizu-treibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Voll-streckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

 
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