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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 25 K 6834/01

Datum:
13.05.2002
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
25. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 K 6834/01
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2002:0513.25K6834.01.00
 
Tenor:

Der Bescheid des Beklagten vom 12. Januar 2001 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 18. September 2001 wird insoweit aufgehoben, als ein 132,- DM übersteigender Betrag festgesetzt ist.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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