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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 25 K 3968/01.A

Datum:
21.06.2002
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
25. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 K 3968/01.A
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2002:0621.25K3968.01A.00
 
Tenor:

Die Bescheide des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 12. Juli 2001 an den Kläger zu 1) und vom 13. Juli 2001 an die Klägerin zu 2) werden aufgehoben.

Die Klage der Kläger zu 3) und 4) wird abgewiesen.

Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Kläger zu 1) und 2) und die Hälfte ihrer eigenen außergerichtlichen Kosten. Die Kläger zu 3) und 4) tragen ihre eigenen außergerichtlichen Kosten und die Hälfte der außergerichtlichen Kosten der Beklagten.

 
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