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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 21 K 7292/00

Datum:
14.06.2002
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
21. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
21 K 7292/00
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2002:0614.21K7292.00.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheides vom 24. Mai 2000 sowie des Widerspruchsbescheides der xxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxx vom 21. September 2000 verpflichtet, den Klägern für die Zeit vom 1. Juni 2000 bis 30. September 2000 weitere Hilfe zum Lebensunterhalt in Höhe von zusammen 276,10 Euro (540,-- DM) monatlich zu bewilligen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Die Hinzuziehung des Bevollmächtigten im Vorverfahren war notwendig.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
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