Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 1 L 887/02

Datum:
07.08.2002
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 887/02
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2002:0807.1L887.02.00
 
Tenor:

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig aufgegeben, bis zur rechts- bzw. bestandskräftigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren bei der Entscheidung über das Begehren der Antragstellerin auf Zuweisung zu einem Studienkolleg gemäß ihrem Antrag vom 24. Juli 2001 das vorgelegte mongolische Schulzeugnis nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für ausländische Studierende der Studienkollegs an wissenschaftlichen Hochschulen anzuerkennen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 4.000,00 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank